«Nada es imposible! – Nichts ist unmöglich»
Geschichte
Vieles fängt im Kleinen an.
Zufall war es nicht als Peter Erni aus Sins während seiner Südamerika-Reise im Jahr 2002 Teodoro „Lolo“ Martinez kennen lernen durfte. Der Kontakt kam durch eine Kollegin zu Stande die Peter auf den Weg gab „dem Lolo, das ist einer, dem man zu 100% vertrauen kann“. Und schon bald konnte der Gast aus der Schweiz sich vor Ort ein Bild machen vom sozialen Engagement von Lolo und war beeindruckt von dessen selbstloser Hingabe für die Benachteiligten in seiner Heimat.
Unter all seinen vielen Aktivitäten erwähnte Lolo auch, dass er Präsident eines Fussballclubs ist und das Bestehen des Vereines aufgrund fehlender Mittel gefährdet ist. Peter Erni, selbst Mitglied des Fussballclubs Sins, nahm dies als Anknüpfungspunkt auf und zurück in der Schweiz war die Idee geboren, zusammen mit dem FC Sins, Lolo und seine Projekte zu unterstützen, nach dem Moto Fussballclub aus der Schweiz hilft Sportkollegen in Perú. Und so wurde mit dem FC Sins im Jahr 2004 eine erste Spendenaktion, anlässlich eines Heimspiels der ersten Mannschaft, durchgeführt. Die Aktion war ein grosser Erfolg und findet seitdem jährlich statt.
Schon bald gab es weitere Privatspenden und so hat diese Idee ganz langsam weitere Kreise gezogen. Um die Projektarbeit auf eine breitere Basis zu stellen, wurde im Januar 2010 ein Verein gegründet. Der „Verein Mochumí” hat sich als Ziel gesetzt gemeinnützige Projekte in der Gemeinde Mochumí zu unterstützen. Im Jahr 2013 wurde auch auf peruanischer Seite ein Verein ins Leben gerufen die „Asociación Ñan“.
Der Anknüpfungspunkt zu Beginn war der Fussball. Aber bereits mit den ersten Spenden wurden auch andere Bedürfnisse in der Gemeinde Mochumí unterstützt, so dass es heute zwei Zielrichtungen für die Verwendung der Spenden gibt:
- Unterstützung Sozialarbeit in der Gemeinde Mochumi
Dazu gehören Aktionen wie:
- die jährliche „Chocolatada“, eine Weihnachtsaktion für Kinder aus Mochumi
- Unterstützung von Kindern aus bedürftigen Familien mit Schulmaterial
- Unterhaltsarbeiten an Schulhäusern
- Unterstützung von Infrastrukturprojekten (z. B. Wasserversorgung, Elektrifizierung)
- Unterstützung des Fussballclubs Deportivo Cruzada Mochumi
- Dresses, Trainingsmaterial
- Gebühren für die Teilnahme an der Meisterschaft
Ein wichtiges Kriterium in der Projektarbeit ist eine hohe Transparenz über die Verwendung der Gelder, welche zu 100% in den genannten Bereichen eingesetzt werden. Dies wird mittels regelmässigen Projektberichten (Informes) auch entsprechend dokumentiert. Durch die Ehrenamtlichkeit aller Beteiligten fallen auch keine administrativen Kosten an. Mit regelmässigen Besuchen vor Ort können sich Vereinsmitglieder selbst ein Bild zur Verwendung der Spenden machen.
Ein wichtiges Prinzip ist auch, dass die Leute vor Ort sich an den Projekten beteiligen müssen, sei es durch Mithilfe oder wenn möglich durch einen finanziellen Beitrag. Und schlussendlich ist auch unser Vertrauen in die Leute vor Ort wichtig und da haben wir Dank der Freundschaft zu Lolo Martinez die wichtigste Voraussetzung geschaffen.
Das Leitmotiv des Projektes „Nada es imposible! – Nichts ist unmöglich!“ – , sagt alles!
Es kann viel bewegt werden.
Jahresberichte
Eines der Prinzipien des Vereins ist die lückenlose Dokumentation der Verwendung der Spendengelder. Lolo Martinez, unser Partner vor Ort, erstellt in der Regel pro Semester einen Projektbericht (Informe) mit detaillierter Kostenübersicht. Zudem dokumentiert er die Aktionen mit Fotos.
Unseren Spendern lassen wir jährlich einen Projektbericht zukommen. Diese finden Sie ebenfalls unten auf dieser Seite.
Statuten
vom 01. März 2011
I. Name und Sitz
II. Zweck und Mittel
III. Mitgliedschaft
IV. Organe
V. Allgemeines
Art. 1
Unter dem Namen Verein Mochumí besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 5643 Sins. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.
Art. 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Unterstützung von Sozialprojekten in der Gemeinde Mochumí, Provinz Lambayeque, Perú. Insbesondere wird der Vereinszweck erreicht durch:
- Einmalige Aktionen wie die jährliche „Chocolatada“ (Weihnachtsaktion für Kinder)
- Unterstützung bedürftiger Kinder mit Schulmaterial
- Unterhaltsarbeiten an Schulhäusern
- Unterstützung von Infrastrukturprojekten (z. B. Wasserversorgung, Elektrifizierung)
- Beiträge an sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen.
Art. 3 Mittel
Die Vereinsmittel setzen sich wie folgt zusammen:
- Spenden
- Erlöse aus Sammelaktionen
- Passivbeiträge
- Mitgliederbeiträge
- Vermögensertrag
Die Mittel dürfen nur im Sinne des Vereinszweckes eingesetzt werden, mit Ausnahme der Mitgliederbeiträge (siehe Art. 6).
Art. 4 Mitglieder
Der Verein Mochumi besteht aus Aktiv- und Passivmitgliedern.
Aktivmitglied können natürliche Personen werden, die sich mit dem Vereinszweck identifizieren.
Über die Ernennung von Passivmitgliedschaften entscheidet die Mitgliederversammlung. Passivmitglieder können natürlich oder juristische Personen werden. Eine Passivmitgliedschaft entsteht durch die Bezahlung des Passivbeitrages. Die Passivmitgliedschaft erneuert sich jährlich mit der Bezahlung des Passivbeitrages.
Art. 5 Aufnahme von Mitgliedern
Jedes Aktivmitglied kann zuhanden des Vorstandes Vorschläge für Neuaufnahmen von Mitgliedern anbringen. Aufnahmegesuche können von Dritten auch direkt dem Vorstand eingereicht werden. Der Entscheid über die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Ein Aufnahmegesuch kann ohne Begründung abgelehnt werden.
Art. 6 Mitgliederbeiträge
Jedes Vereinsmitglied entrichtet einen jährlichen Mitgliederbeitrag. Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitglieder des Vereins entscheiden über die Verwendung des Mitgliederbeitrages. Die Verwendung muss nicht zwingend dem Vereinszweck entsprechen.
Art. 7 Austritt
Der Austritt kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand auf das Ende eines Vereinsjahres erklärt werden. Es besteht kein Anspruch auf das Vermögen des Vereins oder Rückerstattung bezahlter Beiträge.
Art. 8 Ausschluss
Der Ausschluss aus dem Verein ist jederzeit möglich und erfolgt mittels Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung. Das ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins oder Rückerstattung bezahlter Beiträge.
Art. 9 Organe
Die Organe des Vereins sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Rechnungsrevision
A. Mitgliederversammlung
Art. 10 Kompetenzen
Der Mitgliederversammlung stehen die nachstehenden Geschäfte zur Beschlussfassung zu:
- Genehmigung der Protokolle der ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliederversammlungen.
- Entgegennahme der Jahresberichte des Vereinspräsidenten.
- Abnahme der Jahresrechnung, des Berichtes der Rechnungsrevision und Entlastung des
Vorstandes. - Wahl und Abwahl der Vorstandsmitglieder sowie der Rechnungsrevision.
- Wahl und Abwahl des Vereinspräsidenten.
- Festlegung der Mitgliederbeiträge
- Geschäfte, die auf Begehren von Vorstandsmitgliedern der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
- Behandlung von Anträgen: Diese müssen dem Vorstand zuhanden der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich bis 10. Januar eingereicht werden.
- Geschäfte, die aufgrund anderer Statutenbestimmungen dem Beschluss der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
- Ausschluss von Mitgliedern.
- Auflösung des Vereins
Art. 11 Mitgliederversammlungen
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich im ersten Quartal des Jahres statt.
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen, sofern dringende Geschäfte vorliegen über die die Mitgliederversammlung zu verhandeln und zu beschliessen hat.
Die Einberufung ausserordentlicher Mitgliederversammlungen kann zudem von einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes beim Vorstand verlangt werden.
Art. 12 Einladungen zur Mitgliederversammlung
Die Einladungen zur Mitgliederversammlung erfolgen schriftlich unter Angabe der zu behandelnden Traktanden. Die Einladungen sind den Mitgliedern mindestens 10 Tage vor der Versammlung zuzustellen. Die Einladungen können auch per Mail verschickt werden.
Art. 13 Versammlungsleitung und Protokollführung
Die Mitgliederversammlungen werden normalerweise vom Vereinspräsidenten geführt. Im Verhinderungsfall wird die Versammlung von einem anderen Vorstandsmitglied geführt.
Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlungen wird durch den Vereinsaktuar ein Protokoll geführt.
Für die Ermittlung der Abstimmungs- und Wahlergebnisse wird aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder ein Stimmenzähler von der Versammlung bestimmt.
Art. 14 Stimmberechtigung
Jedes Aktivmitglied hat an der Mitgliederversammlung eine Stimme.
Jedes Mitglied ist vom Stimmrecht ausgeschlossen bei Beschlussfassungen über ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit zwischen dem Verein und ihm, seinem Ehegatten und in gerader Linie mit ihm verwandten Personen (Art. 68 ZGB).
Art. 15 Abstimmungsmodus
Bei Sachgeschäften und Wahlen wird in der Regel offen abgestimmt, ausser wenn der Vorstand oder die Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder geheime Abstimmungen verlangen.
Ein Beschluss wird rechtskräftig, wenn das absolute Mehr der abgegebenen Stimmen erreicht wird. Der Stichentscheid liegt beim Vereinspräsidenten.
B. Der Vorstand
Art. 16 Zusammensetzung und Wahl
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern:
- Präsident
- Kassier
- Aktuar
Alle Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Die Wahl der Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung erfolgt für eine Amtszeit von einem Jahr. Alle Vorstandsmitglieder sind nach Ablauf der Amtszeit wieder wählbar.
Der Vereinspräsident wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Ansonsten konstituiert sich der Vorstand selber.
Art. 17 Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die Vereinsführung, und er entscheidet in allen Angelegenheiten, die statutarisch nicht der Mitgliederversammlung unterliegen. Insbesondere sind dies:
- Leitung des Vereins
- Überwachung der zweckgemässen Mittelverwendung
- Erstellung des Jahresberichtes
- Erstellung der Jahresrechnung
- Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Aufnahme von Mitliedern
- Vertretung des Vereins gegen aussen.
Der Vorstand stellt den Kontakt sicher zu den Projektverantwortlichen in Mochumí, entscheidet über die Überweisung von Mittel an den Projektfond vor Ort und überwacht die Projektarbeiten in Mochumí laufend.
Der Vorstand kann für besondere Aufgaben des Vereins einzelnen oder mehreren Mitgliedern oder Drittpersonen Sonderaufgaben übertragen und dabei deren Kompetenzen festlegen.
Art. 18 Vertretung des Vereins
Rechtsverbindliche Unterschriften werden durch den Vereinpräsident und ein weiteres Vorstandsmitglied geleistet.
Art. 19 Einberufung, Leitung und Durchführung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch den Aktuar in Absprache mit dem Präsidenten einberufen.
Die Leitung der Vorstandssitzung obliegt dem Vereinspräsidenten.
Die Vorstandsbeschlüsse erfolgen nach dem einfachen Mehr.
C. Rechnungsrevision
Art. 20 Zusammensetzung und Aufgabe
Die Rechnungsrevision besteht aus einer Person, welche von der Mitgliederversammlung jeweils für ein Jahr gewählt wird. Die Rechnungsrevision hat die Jahresrechnung zu überprüfen sowie die Mittelverwendungen im Rahmen des Vereinszweckes.
Die Rechnungsrevision erstattet der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Bericht. Dieser muss den Vereinsmitgliedern nicht vorgängig der Versammlung zugestellt werden.
Art. 21 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr entspricht einem Kalenderjahr.
Art. 22 Statutenänderung
Statutenänderungen werden durch die Mitgliederversammlung vorgenommen, wobei zur Beschlussfassung eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder erforderlich ist.
Statutenänderungen können vorgeschlagen werden vom Vorstand oder von den Mitgliedern.
Art. 23 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder der Auflösung zustimmt.
Im Falle der Vereinsauflösung geht das Vereinsvermögen nach Zahlung aller Schulden an eine Organisation mit einer ähnlichen Zielsetzung. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Art. 24 Haftung
Für die Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich der Verein, jegliche Haftung von Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Art. 25 Schlussbestimmungen
Der Verein wurde gegründet am 26. Januar 2010.
Die Statuten wurden den Mitgliedern mittels Zirkularbeschluss zugestellt und treten nachdem keine Einwände vorliegen per 1. März 2011 in Kraft.
Struktur
Allgemeine Information
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die wichtigsten Aufgaben sind unter anderem die Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung sowie die Bestellung der ausführenden Organe.
Die wichtigste Aufgabe des Vorstands ist, neben der administrativen Vereinsführung, die Projektkoordination mit dem Verein Nan in Perú, der unter der Leitung von Lolo Martinez steht. Der Vorstand verabschiedet das Budget, begleitet die Projekte und nimmt die Projektberichte ab. Im weitern organisiert der Vorstand zusammen mit den Vereinsmitgliedern die Spendenaktionen in der Schweiz.
Zusammensetzung
Anzahl Mitglieder 2021: 17 Mitglieder
Der Vorstand präsentiert sich seit der Gründung am 26. Januar 2010 in unveränderter Zusammensetzung:
- Präsident: Josef Villiger, Sins
- Kassier: Marcel Arnet, Luzern
- Aktuariat: Peter Erni, Sins
Rechnungsrevisor seit der Vereinsgründung:
- Thomas Huwiler, Sins